Wir betreiben „Umweltschonenden Weinbau“ und binden uns somit freiwillig an die Kooperationsvereinbarung zwischen Wasserwerksbetreibern und dem Rheingauer Weinbauverband. Diese Kooperationsvereinbarung enthält standort- und nutzungsbezogene Regelungen für die Bewirtschaftung von Rebflächen unter Einbeziehung einer grundwasserschutzorientierten Beratung. Sie soll langfristig dem Grundwasserschutz dienen und den Weinbau im Rheingau sichern.
Düngung nur bei Nährstoffdefizit, Spritzung nur nach Befallsdruck
Dazu gehört zum Beispiel, dass Bodenuntersuchungen durchgeführt werden und die Ergebnisse die Grundlage weiterer Planungen bilden. Man errechnet den Bedarf an Nährstoffen eines Weinberges und vergleicht die Werte mit denen der Bodenuntersuchung. Gedüngt wird nur, wenn ein Defizit eines Nährstoffes besteht. Die Spritzungen erfolgen also nicht routinemäßig, sondern nach Befallsdruck und mit umweltverträglichen, nützlingsschonenden Mitteln.